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Mythen über Hagelschäden
Mythos: Ich schaute auf mein Dach und sah keine Probleme. Mein Dachdecker hat es inspiziert und es gibt keine Probleme.
Fakt: Dachsysteme müssen von jemandem, der über Schulung und Erfahrung verfügt, physisch überprüft werden, um festzustellen, ob tatsächlich Hagelschäden vorliegen. Versicherungsunternehmen senden ihren Justierern zu spezielle Schulungen, damit sie Hagelschäden an Eigentum richtig erkennen können. Leider gibt es nicht viele laufende Schulungen für die Dachdecker- oder Hausinspektionsbranche.
Mythos: Ich vermisse keine Schindeln, also darf ich keinen Schaden haben.
Fakt: Fehlende Schindeln stehen im Zusammenhang mit Windschadenansprüchen und können während eines Hagelsturms auftreten, wenn der Wind stark genug ist. Hagelschäden sind jedoch heimtückischer Natur und können nach einem Hagelsturm jahrelang keine Leckage verursachen.
Mythos: Ich habe nur ein Jahr Zeit, um meinen Versicherungsanspruch einzureichen.
Fakt: Viele Versicherungsunternehmen haben eine Frist von einem Jahr und einige sogar noch weniger. Aufgrund der Art des Hagelschadens können sie jedoch Ansprüche nach Ablauf der Frist bezahlen. Dies geschieht normalerweise, wenn ein Hagelsturm geografisch weit verbreitet ist.
Mythos: Mein Dach ist neu und daher durch die Garantie des Herstellers, Bauherren oder Auftragnehmers abgedeckt.
Fakt: Hersteller nennen Hagel ausdrücklich als Ausschluss ihrer Produktgarantie; Dies gilt auch für Bauherren und Dachdecker. Neuere Dächer können im Vergleich zu älteren Dächern anfälliger für Hagelschäden sein, da ein neues Dach benötigt wird, um vor dem Kontakt mit den Elementen zu härten.
Mythos: Mir wurde gesagt, dass mein Dach nur minimale oder sehr geringe Schäden aufweist und ich daher keinen Anspruch geltend machen muss.
Fakt: Wenn Ihr Dach irgendwelche Schäden aufweist, haben Sie einen gültigen Versicherungsanspruch und sollten diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen. Schäden können dazu führen, dass Ihr Dach jahrelang nicht leckt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Ihr Dach von einer qualifizierten Person inspiziert wird.
Mythos: Meine Versicherungsgesellschaft wird meine Police kündigen, wenn ich einen Anspruch einreiche.
Fakt: Die meisten Staaten verbieten Versicherungsunternehmen, Verträge für die Einreichung von Ansprüchen aufgrund von Unwetterereignissen zu kündigen. Erkundigen Sie sich jedoch bei Ihrem Bundesstaat und Ihrer Richtliniensprache.
Mythos: Wenn ich meinen Anspruch nicht einreiche, erhöht meine Versicherungsgesellschaft meine Preise nicht.
Fakt: Nach einer Katastrophe können Versicherungsunternehmen die Preise für alle erhöhen. Wenn Sie der einzige sind, der keinen Anspruch geltend macht, zahlt Ihre persönliche Ratenerhöhung für den Schaden aller anderen außer Ihrem.
Hagel beschädigte Schindel
fünfzehnHagelschaden !!!
© 2009 RDHayes