Inhaltsverzeichnis:
- Hausverkäufer haftet für falsche Darstellung durch Immobilienmakler, der schlechten Geruch beschreibt
- Hausverkäufer können für die falschen Angaben ihrer Immobilienmakler gegenüber Käufern haftbar gemacht werden
Hausverkäufer haftet für falsche Darstellung durch Immobilienmakler, der schlechten Geruch beschreibt
Hausverkäufer können für die falschen Angaben ihrer Immobilienmakler haftbar gemacht werden, wenn sie von Käufern verklagt werden. Dies geht aus einer jüngsten Entscheidung des Landesgerichts hervor.
Die Käufer von Eigenheimen Justin Fong und Suzanna Fong kauften von Phillip Sheridan ein Haus am kalifornischen Meer.
Während sie das Haus besichtigten, bevor sie es kauften, bemerkten sie einen seltsamen, schimmeligen Geruch in einem Raum. Der Immobilienmakler, der ein Doppelmakler war, teilte den Käufern mit, dass der Geruch aus der Seeluft stamme und durch Ändern von Dingen wie Sheetrock beseitigt werden könne.
Die Fongs bemerkten einen ölartigen Geruch im ersten Stock, nachdem sie in das Haus eingezogen waren. Nachdem der Geruch zwei Jahre lang anhielt, beauftragten die Fongs einen Auftragnehmer mit der Untersuchung.
Der Bauunternehmer entdeckte eine Klärgrube und einen Öltank auf dem Grundstück.
Die Käufer informierten den Immobilienmakler und den Verkäufer über die unterirdischen Tanks, bevor sie während eines Sanierungsverfahrens entfernt wurden. Ein Teil des Öls, das als ein Tank verschüttet wurde, wurde entfernt, wodurch ein stärkerer Geruch entstand und zusätzliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich waren.
Die Fongs zogen bald von zu Hause weg, als der chemische Geruch anhielt. Das gesamte Haus musste entfernt werden, um das Grundstück vollständig zu sanieren.
Die Käufer verklagten den Verkäufer, den Immobilienmakler und den Makler. Sie beschuldigten sie des Betrugs und der falschen Darstellung.
Das Gericht lehnte die Betrugsklage nach Rechtsgrundsätzen ab, die in der Region Washington ebenso gelten wie in Kalifornien. Das Gericht sagte jedoch, dass der Verkäufer für fahrlässige Falschdarstellung durch den Immobilienmakler, der sagte, der Geruch sei Seeluft, stellvertretend haftbar gemacht werden könne.
Das Gericht gewährte Schadensersatz für die Untersuchung, um die unterirdischen Tanks zu entdecken und das Eigentum zu sanieren.
Der Fall ist Fong gegen Sheridan, Nr. A144286, 2016 WL 1626221 (Cal. Ct. App. 21. April 2016).
Hausverkäufer können für die falschen Angaben ihrer Immobilienmakler gegenüber Käufern haftbar gemacht werden
Hausverkäufer können für die falschen Angaben ihrer Immobilienmakler gegenüber Käufern haftbar gemacht werden
© 2016 Tom Ramstack