Inhaltsverzeichnis:
- UPDATE ON TAX SUBMISSIN FÜR 2019 aufgrund von Coronavirus oder COVID -19
- 1. Was ist der malaysische Steuersatz für Expatriate und Nicht-Residenten?
- Definition eines Bewohners
- Was ist, wenn ich innerhalb dieser 182 Tage aus Malaysia herausreisen muss?
- Was ist ein Wohnsitzzertifikat (COR)?
- So beantragen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung
- Wie lange dauert die Ausgabe von COR?
- Wie viel kostet COR?
- 2. So erhalten Sie Ihre Einkommenssteuernummer
- 3. Wann müssen Sie Ihre Steuererklärung einreichen?
- Belege
- 4. Wann Sie Ihre Steuererklärung einreichen müssen
- Malaysian Tax Guide
- 5. Gibt es eine Strafe für verspätete Einreichung?
- 6. Wie berechne ich meine Steuer, wenn ich nur 1,5 Jahre gearbeitet habe?
- Einkommensteuersatz für ansässige Personen
- 7. Kann ich für meine Familie Steuererleichterungen erhalten?
- Wissen Sie, dass Sie eine Steuerbefreiung beantragen müssen?
- 8. Kann ich am Ende meines Vertrags Steuervergünstigungen erhalten?
- 9. Unterliegt ich der Quellensteuer?
- 10. Gilt der reduzierte Steuersatz von 15% für mich als Ausländer, wenn ich in ISDR arbeite?
- 11. Werde ich der Kapitalertragsteuer unterliegen?
- Der malaysische Steuersatz ist einer der niedrigsten in der Region
- 12. Wie werde ich besteuert, wenn ich für ausländische Unternehmen in Malaysia arbeite, deren Büro als operativer Hauptsitz eingestuft ist?
- 13. Wie hoch ist der Steuersatz für einen ausländischen öffentlichen Entertainer?
- 14. Wie beantrage ich die Rückerstattung überschüssiger Steuerzahlungen aufgrund der monatlichen Steuerabzüge?
- 15. Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung nach dem Fälligkeitsdatum einreiche und eine Rückerstattung durch IRBM erfolgt?
- 16. Woher weiß ich, dass IRBM die Rückerstattung von Steuerüberschüssen vorgenommen hat?
- Malaysia Tax Guide für Expatriate
- Malaysia ist immer noch ein wettbewerbsfähiges Land zum Arbeiten und Leben
- Antwort auf Ihre Fragen
- Fragen & Antworten
Suchen Sie einen Job in Malaysia, erwägen einen Expat-Einsatz im Land oder arbeiten bereits hier, sind aber immer noch verwirrt über die Steuerstruktur des Landes?
In diesem Artikel wird versucht, die verschiedenen Steuerprobleme zu erläutern und Ihnen zu helfen, diese besser zu verstehen.
UPDATE ON TAX SUBMISSIN FÜR 2019 aufgrund von Coronavirus oder COVID -19
In Anbetracht der nationalen Kontrollverordnung infolge des Coronavirus oder Covid-19 hat Lembaga Hasil Dalam Negeri (LHDN) die Einreichungsfrist für die Einreichung von Einkommensteuererklärungsformularen in Malaysia um zwei Monate verlängert. Der neue Termin per E-Filing ist der 30. Juni 2020 für gebietsansässige Personen (ohne Geschäft) und der 30. August 2020 für gebietsansässige Personen, die ein Geschäft betreiben.
1. Was ist der malaysische Steuersatz für Expatriate und Nicht-Residenten?
Die aktuellen Steuerstrukturen für Expatriates und Nichtansässige sind wie folgt:
- Wenn Ihr Aufenthalt in Malaysia weniger als 60 Tage dauert, werden alle erhaltenen Einnahmen, Gebühren, Provisionen oder Boni nicht besteuert
- Wenn Ihr Aufenthalt während Ihrer Arbeitszeit nicht mehr als 182 Tage im Jahr beträgt, sind Sie nicht ansässig. Als Nichtansässiger werden Sie pauschal mit 25% besteuert und erhalten keine steuerlichen Anreize. UPDATE: Das Malaysian Inland Revenue Board (oder lokal bekannt als Lembaga Hasil Dalam Negeri oder kurz LHDN) hatte die Steuer mit Wirkung zum Jahresabschluss 2016 auf 28% erhöht
- Wenn Ihr Aufenthalt mehr als 182 Tage im Jahr dauert, sind Sie ein RESIDENT (Definition eines RESIDENT siehe unten). Ein Einwohner wird abhängig von Ihrem Einkommen mit einem abgestuften Steuersatz von 0% bis 25% besteuert. Sie werden auch die steuerlichen Anreize genießen, die persönliche und familiäre Rabatte, Zulagen usw. umfassen, die Ihr steuerpflichtiges Nettoeinkommen erheblich reduzieren
- Wenn Sie an Bord eines malaysischen Schiffes arbeiten, ist Ihr Einkommen nicht steuerpflichtig
Definition eines Bewohners
Sie fallen in die Kategorie RESIDENT, wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie sind im Kalenderjahr mindestens 182 Tage in Malaysia
- Wenn Ihr Aufenthalt in diesem Kalenderjahr weniger als 182 Tage beträgt (z. B. 20 Tage im Jahr 2015), Ihr Aufenthalt im Jahr 2016 jedoch weitere 182 Tage oder länger dauert
Was ist, wenn ich innerhalb dieser 182 Tage aus Malaysia herausreisen muss?
Wenn Sie aus folgenden Gründen physisch von Malaysia entfernt sein müssen:
- Teilnahme an Meetings, Seminaren, Ausstellungen oder Konferenzen, die sich alle auf Ihren Job beziehen
- Um eine medizinische Behandlung in Bezug auf Ihre Gesundheit oder Ihr unmittelbares Familienmitglied zu suchen
- Sozialer Besuch, jedoch nicht länger als 14 Tage
dann gilt diese kurze Abwesenheit als Teil Ihrer erforderlichen 182 Tage.
Eine detaillierte Definition der Residenz finden Sie hier auf der LDHN-Website.
Was ist ein Wohnsitzzertifikat (COR)?
Ein Wohnsitzzertifikat (COR) wird von LHDN ausgestellt, um Ihren Aufenthaltsstatus für malaysische Steuerzwecke zu bestätigen.
Mit diesem COR können Sie Steuervorteile im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens geltend machen, das Malaysia mit mehreren Ländern geschlossen hat, und um zu vermeiden, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird.
So beantragen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung
Sie können sich manuell bewerben, indem Sie zu einem beliebigen LHDN-Zweig gehen. Mitzubringende Dokumente sind:
- Ihr Original und Fotokopien des Reisepasses und
- Liste der Bewegungen in / aus Malaysia für das von Ihnen beantragte Bewertungsjahr.
Sie können sich auch online über e-Resident bewerben.
Wie lange dauert die Ausgabe von COR?
Wenn alle Dokumente und Informationen vollständig und in Ordnung sind, sind sie innerhalb von drei Arbeitstagen fertig.
Wie viel kostet COR?
Die Anwendung und Ausgabe von COR ist kostenlos.
2. So erhalten Sie Ihre Einkommenssteuernummer
Normalerweise wird Ihr Unternehmen dies für Sie arrangieren. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich an das nächstgelegene LHDN-Büro, um sich zu registrieren und Ihre Einkommenssteuernummer zu erhalten. Bringen Sie Ihren Reisepass mit.
Bitte tun Sie dies innerhalb von zwei Monaten nach Ihrer Ankunft im Land.
3. Wann müssen Sie Ihre Steuererklärung einreichen?
Der letzte Tag, an dem Sie Ihre Steuererklärung für Malaysia einreichen, ist der 30. April eines jeden Jahres. Warten Sie jedoch nicht bis zum letzten Tag, da das Büro des Inland Revenue Board von Malaysia mit Einreichungen in letzter Minute gefüllt sein wird und Sie dort stundenlang festsitzen müssen.
Dies gilt auch, wenn Sie online einreichen.
Die Einreichung der malaysischen Steuererklärungen kann entweder online (E-Filing) oder manuell erfolgen.
Wenn Sie die manuelle Einreichung bevorzugen, wenden Sie sich an das nächstgelegene LHDN-Büro und erhalten Sie das folgende Formular, das für Sie gilt:
- Formular B für Personen, die in Malaysia geschäftlich tätig sind. In den meisten Fällen trifft dies möglicherweise nicht auf Sie zu, wenn Sie bei einem Unternehmen beschäftigt sind ODER
- Formular BT für Personen, die als Wissensarbeiter oder Sachverständige eingestuft und vom Minister OR genehmigt wurden
- Formular BE für eine Person, die kein Geschäft betreibt und bei einem Unternehmen beschäftigt ist
- Formular M, wenn Sie nicht ansässig sind
Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es für jedes Jahr vor dem 15. April ein.
Für die elektronische Einreichung müssen Sie zuerst als Online-Benutzer registriert sein. Um sich zu registrieren, können Sie eine E-Mail an [email protected] senden und eine gescannte Kopie Ihres Reisepasses beifügen. Alternativ können Sie sich beim nächstgelegenen LHDN-Büro registrieren lassen. Dies ist ein einmaliger Vorgang, und Sie müssen sich für Ihr nächstes Bewertungsjahr nicht erneut registrieren. Verlieren Sie einfach nicht Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort.
Belege
Sowohl für die manuelle als auch für die elektronische Einreichung müssen Sie Ihre Belege nicht einreichen. Sie müssen es jedoch mindestens sieben Jahre lang aufbewahren, da LHDN innerhalb dieses Zeitraums das Recht hat, Ihre Einreichung zu überprüfen und zu prüfen.
Bevor Sie das Handbuch oder das E-File-Formular ausfüllen können, benötigen Sie Informationen von Ihrem Unternehmen über die Gesamtvergütung, die Sie in diesem Bewertungsjahr erhalten haben. Dieses EA-Formular wird jedes Jahr bis Ende Februar ausgestellt. Bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung verwenden Sie die in diesem Formular angegebenen Informationen.
Wenn Sie die Natur lieben, werden Sie Malaysia lieben
Scholastica Ees, CC BY 2.0, über Flickr.com
4. Wann Sie Ihre Steuererklärung einreichen müssen
Das Folgende sind Belege, die Sie für eine mögliche Prüfung durch LHDN mindestens sieben Jahre (ab dem Ende des Bewertungsjahres) aufbewahren müssen:
- Ihr EA-Formular
- Originalbelege für gekaufte Bücher, Arztrechnungen, Spenden, die Sie an zugelassene Stellen oder Fonds * geleistet haben, Versicherungsprämien, Zakat- Belege (für Muslime) und Dividendengutscheine
- Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- Alle anderen Belege wie Ihr Ernennungsschreiben des Unternehmens, das Sie beschäftigt hat
* wie vom Generaldirektor von LHDN genehmigt.
Malaysian Tax Guide
Das Steuerjahr in Malaysia ist das Kalenderjahr.
Die Steuern in Malaysia basieren auf dem Selbstbewertungssystem. Ihr Einkommen wird von Ihrem Arbeitgeber im Rahmen des Pay-as-you-Earn-Systems abgezogen und dann monatlich an LHDN überwiesen.
5. Gibt es eine Strafe für verspätete Einreichung?
Für jede Verzögerung bei der Übermittlung Ihrer Steuererklärungsformulare für Malaysia wird eine Strafe erhoben.
Wie bereits erwähnt, müssen alle Einreichungen am oder vor dem 15. April eines jeden Jahres erfolgen.
6. Wie berechne ich meine Steuer, wenn ich nur 1,5 Jahre gearbeitet habe?
Einkünfte, die Sie in den ersten 182 Tagen erhalten haben, werden mit einer pauschalen Pauschale von 25% besteuert. Ab dem 183. Tag variiert der Steuersatz. Sie basiert auf der unten angegebenen Steuertabelle.
Da Ihr Vertrag mehr als ein Jahr dauert, werden Sie Ihre Steuererklärung zweimal einreichen, z. B. das Veranlagungsjahr 2014 und 2015. Ihr Veranlagungsjahr 2015 wird auf der Grundlage des Steuersatzes für Gebietsansässige und des pauschalen Steuersatzes für Gebietsfremde von 25% berechnet nicht mehr anwendbar sein.
Einkommensteuersatz für ansässige Personen
Steuerpflichtiges Einkommen | Steuersatz für 2013 und 2014 | Reduzierter Steuersatz ab 2015 |
---|---|---|
Von RM1 bis RM5.000 |
0% |
0% |
Von RM5.001 - RM20.000 |
2% |
1% |
Von 20.001 bis 35.000 RM |
6% |
5% |
Von 35.001 bis 50.000 RM |
11% |
10% |
Von 50.001 bis 70.000 RM |
19% |
16% |
Von RM70.001 bis RM100.000 |
24% |
21% |
Von 100.001 bis 250.000 RM |
26% |
24% |
Von RM250.001 bis RM400.000 |
26% |
24,5% |
Ab RM400.001 und höher |
26% |
25% |
7. Kann ich für meine Familie Steuererleichterungen erhalten?
Wenn Sie eine Familie in Malaysia haben und als Einwohner gelten, dh mehr als 182 Tage im Jahr geblieben sind, haben Sie Anspruch auf mehrere Steuerbefreiungen. Diese Liste der Steuerbefreiungen finden Sie in den Erläuterungen zu IRBM.
Wissen Sie, dass Sie eine Steuerbefreiung beantragen müssen?
- Leitfaden zur Steuerbefreiung in Malaysia für die Auslands- und lokale
Steuerbefreiung ist erforderlich, wenn Sie zurücktreten, Malaysia für mehr als drei Monate verlassen oder das Ende Ihres Arbeitsvertrags erreichen. Erfahren Sie, wie Sie einen Steuerbescheid beantragen und erhalten Sie so schnell wie möglich Ihr Gehalt für den letzten Monat
8. Kann ich am Ende meines Vertrags Steuervergünstigungen erhalten?
Leider gibt es am Ende Ihrer Vertragslaufzeit keine besonderen Steuervergünstigungen.
Steuerliche Anreize und Rabatte sind bereits vorgesehen (folgen Sie dem oben angegebenen Link, um diese Rabatte anzuzeigen) und entsprechen denen Ihrer jährlichen Steuererklärung.
Vergessen Sie nicht, Ihre Steuerbefreiung beim Income-Tax Office, LHDN, einzuholen, bevor Sie Malaysia am Ende Ihres Vertrags verlassen.
9. Unterliegt ich der Quellensteuer?
Nichtansässige unterliegen nur der Quellensteuer auf die folgenden in Malaysia erzielten Einkommensarten.
Art des Einkommens | Bewertung |
---|---|
Nutzung von beweglichem Vermögen |
10% |
Technischer Service, Unterstützung oder Beratung |
10% |
Gebühren für die Installation von Maschinen, Anlagen und ähnlichen Vermögenswerten |
10% |
Persönliche Dienstleistungen zur Nutzung von immateriellem Eigentum |
10% |
Lizenzgebühren für die Nutzung von immateriellem Eigentum |
10% |
Interesse |
fünfzehn% |
10. Gilt der reduzierte Steuersatz von 15% für mich als Ausländer, wenn ich in ISDR arbeite?
Sowohl malaysische als auch ausländische Staatsangehörige, die als „Wissensarbeiter“ eingestuft sind, erhalten einen ermäßigten Steuersatz von 15%, wenn Sie in der Entwicklungsregion Iskandar wohnen und arbeiten.
Die Definition von „Wissensarbeiter“ arbeitet in bestimmten qualifizierenden Aktivitäten mit einem bestimmten Unternehmen. Ihre Anstellung muss am oder nach dem 24. Oktober 2009, jedoch vor dem 31. Dezember 2015 beginnen.
Sie dürfen mindestens drei Jahre vor dem Datum dieses Antrags auf ermäßigte Steuern kein malaysisches Arbeitseinkommen erhalten.
Immobilien in Malaysia sind immer noch die billigsten in der Region
Conny Sandland, CC BY 2.0 über Flickr.com
11. Werde ich der Kapitalertragsteuer unterliegen?
Die Antwort ist nein.
Wenn Sie jedoch eine Immobilie in Malaysia gekauft und verkauft haben, unterliegen alle Gewinne aus dieser Veräußerung der Steuer auf Immobiliengewinne oder RPGT.
Jede Entsorgung innerhalb der ersten drei Jahre unterliegt einer RPGT von 30%. Für Verkäufe im dritten, vierten und fünften Jahr werden 30%, 20% bzw. 15% berechnet.
Keine RPGT für Veräußerungen nach dem fünften Jahr.
Ein Update zum Kauf malaysischer Immobilien durch Ausländer: Der Mindestpreis von 500.000 RM wird jetzt auf 1 Mio. RM erhöht.
Der malaysische Steuersatz ist einer der niedrigsten in der Region
Der derzeitige maximale Steuersatz von 26% für das persönliche Einkommen ist der zweitniedrigste in der Region. Dieser Satz wird ab dem Bewertungsjahr 2015 weiter auf 25% gesenkt.
Ein Expatriate, der den Status eines Bewohners erlangt hat, erhält Steuervergünstigungen und andere Anreize. Ihr effektiver Steuersatz kann daher auf 21% sinken.
12. Wie werde ich besteuert, wenn ich für ausländische Unternehmen in Malaysia arbeite, deren Büro als operativer Hauptsitz eingestuft ist?
Sie werden nur auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen besteuert, das Sie während Ihres Aufenthalts in Malaysia verdient haben.
13. Wie hoch ist der Steuersatz für einen ausländischen öffentlichen Entertainer?
Derzeit beträgt die Pauschale 15%, sofern Ihr Aufenthalt weniger als 182 Tage beträgt.
14. Wie beantrage ich die Rückerstattung überschüssiger Steuerzahlungen aufgrund der monatlichen Steuerabzüge?
Sie müssen keine Rückerstattung beantragen oder beantragen, da IRBM diese innerhalb von 30 Arbeitstagen für E-Filing-Einreichungen und innerhalb von 90 Tagen, wenn Einreichungen veröffentlicht oder per Hand zugestellt wurden, bearbeitet.
Wenn Sie es nicht innerhalb dieses festgelegten Zeitraums erhalten, besteht die Möglichkeit, dass IRBM Ihre Steuererklärung prüfen möchte.
Wenn dies der Fall ist, sollten Sie einen Brief von ihnen zu diesem Thema erhalten haben.
Wenn Sie nichts von ihnen gehört haben, sollten Sie sich an das nächstgelegene IRBM-Büro wenden, um Informationen zu Ihrer Steuererklärung zu erhalten.
15. Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung nach dem Fälligkeitsdatum einreiche und eine Rückerstattung durch IRBM erfolgt?
Jede verspätete Einreichung Ihrer malaysischen Steuererklärung wird mit einer Geldstrafe belegt. Sobald Sie diese Strafe zahlen, wird jede überschüssige Steuerzahlung zur Erstattung verarbeitet.
16. Woher weiß ich, dass IRBM die Rückerstattung von Steuerüberschüssen vorgenommen hat?
LHDN schreibt das Bankkonto, das Sie bei ihnen registriert haben, direkt gut. Leider gibt es keine Benachrichtigung ab dem Zeitpunkt dieser Übertragung.
Sie müssen Ihren Kontoauszug auf zusätzliche Guthaben auf Ihrem Bankkonto überprüfen, was für manche Menschen entmutigend sein kann! Nur so können Sie überprüfen, ob Sie LHDN anrufen können, wenn Ihr Konto gutgeschrieben wurde.
Englisch wird von den meisten Malaysiern häufig gesprochen und dies ist einer der vielen Gründe, warum Expatriates es lieben, in Malaysia zu bleiben
Flickr
Malaysia Tax Guide für Expatriate
Malaysias persönlicher Steuersatz ist möglicherweise nicht der beste.
Die derzeitigen persönlichen Steuersatzbänder müssen noch genau angepasst werden, damit die Steuerzahler den maximalen Einkommensteuersatz nicht zu schnell erreichen.
Damit Malaysia wettbewerbsfähig bleibt, müssen die aktuellen direkten Steuersätze gesenkt werden. Die Regierung hatte zuvor angekündigt, die derzeitige Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 2015 von derzeit 26% auf 25% zu senken.
Obwohl dies ein guter Schritt ist, ist er im Vergleich zu Nachbarländern wie Singapur immer noch hoch. Ich hoffe, dass der persönliche Steuersatz weiter gesenkt wird, wenn das Land die GST einführt.
Malaysia ist immer noch ein wettbewerbsfähiges Land zum Arbeiten und Leben
Trotz alledem bleibt Malaysia ein attraktives Land zum Arbeiten und Bleiben. Der etwas höhere Steuersatz wird durch die im Vergleich zu Singapur relativ niedrigen Lebenshaltungskosten ausgeglichen.
So können Sie effektiv weniger ausgeben und mehr haben.
Ich hoffe, dieser Artikel hilft dabei, einige der Probleme und Fragen zu klären, die Sie als Expat oder angehender Expat möglicherweise in Bezug auf die persönlichen Einkommenssteuerstrukturen unseres Landes haben. Wenn Sie weitere Informationen zu anderen Steuerfragen oder den Standort und die Adresse der nächstgelegenen IRBM-Niederlassung benötigen, können Sie die Website des Inland Revenue Board of Malaysia besuchen.
Vergessen Sie nicht, während Sie hier sind, auszugehen und Ihren Aufenthalt hier in Malaysia zu genießen.
Antwort auf Ihre Fragen
Es gibt Fälle, in denen gestellte Fragen bereits im Artikel beantwortet / hervorgehoben wurden.
Ebenso wurde eine ähnliche Frage bereits von anderen Lesern gestellt und beantwortet.
Ab heute, dem 5. Januar 2017, werde ich eine Frage nicht mehr beantworten / beantworten, wenn sie zuvor veröffentlicht (und beantwortet) wurde oder die Antwort bereits im Artikel hervorgehoben ist.
Ich werde auch KEINE Fragen beantworten, die per E-Mail gesendet werden. Fragen, die Sie über das Kommentarfeld unten stellen können, erhalten Sie bitte.
Danke für Ihr Verständnis.
Fragen & Antworten
Frage: Ich habe ab dem 2. Oktober 2017 in Malaysia angefangen zu arbeiten. Ich habe die Einkommensteuererklärung für diesen Zeitraum im März 2018 per E-Mail eingereicht, was einem Gehalt von 28% entspricht. Ich arbeitete weiterhin in Malaysia und erhielt nun in der ersten Juliwoche 2018 den Aufenthaltsstatus. Von Januar 2018 bis Juni 2018 zog mein Unternehmen erneut 28% des Bruttogehalts als Einkommensteuer ab, da ich nicht ansässig war. Kann ich die Rückerstattung meiner im Jahr 2017 gezahlten Steuer erhalten, da ich jetzt wohnhaft bin? Wenn ja, wie ist der Prozess?
Antwort: Haben Sie Ihre Steuer für 2017 im Jahr 2018 eingereicht? Wenn ja, wenn eine Rückerstattung erforderlich wäre, hätten Sie diese bereits erhalten.
Frage: Ich bin am 29. Oktober 2018 nach Malaysia gekommen. Wird es nun für meine 182 Tage bis 2019 fortgesetzt oder wird es zum 1. Januar zurückgesetzt? Also, werde ich meine Steuern im August beenden?
Antwort: Wenn Ihr Aufenthalt ununterbrochen ist und am 31. Dezember 2018 und am 1. Januar 2019 im Land war, wird die Berechnung für 182 Tage im Jahr 2019 fortgesetzt.
Frage: Ich bin Expat und mein Starttermin in Malaysia war der 8. November 2018. Am 30. April bin ich weniger als 182 Tage hier. Sollte die Einkommensteuer einreichen?
Antwort: Ja, Sie müssen die Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 einreichen. In Ihrem Fall müssen Sie Ihr Einkommen für den Zeitraum vom 8. November 2018 bis zum 31. Dezember 2018 angeben. Ja, es sind weniger als 182 Tage.
Frage: Ich habe meine Beschäftigung im Jahr 2015 verloren, wurde aber für meinen Verlust der Beschäftigung im Jahr 2017 entschädigt. Das Unternehmen hat die zu zahlende Steuer (nach Bestätigung durch LHDN) abgezogen und die Steuer wurde gezahlt. Ich arbeite nicht mehr in Malaysia. Muss ich dieses Jahr Einkommensteuer einreichen und dieses Einkommen und die gezahlte Steuer widerspiegeln?
Antwort: Sie müssen Ihre Steuererklärung für dieses Einkommen einreichen, um den Abzug (für Steuerzwecke?) Ihres vorherigen Unternehmens widerzuspiegeln
Frage: Ich bin ein Malaysier ohne Einkommen in Malaysia. Ich zahle keine Einkommenssteuer an die Regierung von Malaysia. Als ich auf einen Investitionsplan stieß, wurde ich gefragt, ob ich in Malaysia steuerpflichtig bin. Wie soll ich antworten? Bin ich in Malaysia steuerpflichtig?
Antwort: Ihre Antwort ist in Malaysia steuerpflichtig.
Frage: Ich bin kein Einwohner oder Bürger Malaysias. Kürzlich habe ich einen zweitägigen Workshop in KL durchgeführt, und der Veranstalter hat 15% von meiner Gebühr für Quellensteuern abgezogen. Gibt es eine Möglichkeit, eine Rückerstattung für diese Quellensteuern zu erhalten? Wie Sie bereits erwähnt haben, sollte ich nicht besteuert werden, wenn ich weniger als 60 Tage bleibe.
Antwort: Sie müssen mit dem Veranstalter sprechen und nach dem Grund für diesen Abzug fragen. Zeigen Sie ihnen den Beweis, dass es nicht erforderlich war.
Frage: Das Unternehmen hat einen ausländischen Berater ernannt und eine Beratergebühr entrichtet. Wie ist die steuerliche Behandlung für diese Gebühr? Sollten wir 28% abziehen, um die Einkommensteuer zu bezahlen?
Antwort: Die Quellensteuer beträgt nur 10%. Sie können auf diese Tabelle von LHDN verweisen:
http: //www.hasil.gov.my/bt_goindex.php? bt_kump = 2 & a…
Frage: Ich bin als Doktorand nach Malaysia gekommen. Student im September 2012 und schloss mein Studium 2018 ab. Ich habe jetzt ein Postdoktorandenstipendienangebot und werde im Januar 2019 als Angestellter eintreten. Zwischendurch bin ich einige Male in mein Land zurückgekehrt, um dort zu arbeiten und soziale Besuche zu machen. Das letzte Mal war ich zu einem sozialen Besuch in meinem Land und kam am 17. Juli 2018 zurück. Ich glaube, ich sollte als Einwohner gezählt werden. Jetzt muss ich wissen, ob ich am 10. Januar 2019 beitrete, wie viel Einkommensteuer muss ich geben?
Antwort: Wann ist das genaue Datum Ihres Abschlusses im Jahr 2018? Es scheint, dass zwischen Ihrer Heimreise und Ihrem Aufenthalt in Malaysia eine lange Lücke von mehr als 14 Tagen liegt. Für Ihren Arbeitsbeginn am 17. Januar befinden Sie sich also im Status eines Nichtansässigen.
Frage: Ich reise von März bis jetzt nach Malaysia ein. Ich ging für 20 Tage in mein eigenes Land zurück. Kann ich meine Steuern zurückerstatten?
Antwort: Ihre Steuer für 2018 ist erst 2019 fällig. Eine Rückerstattung erfolgt nach Einreichung im April 2019.
Frage: Ich bin am 15. Juni 2018 nach Malaysia gekommen und habe vom 22. Juni 2018 bis zum 18. Juni 2019 (ausgestellt von der Firma) das orangefarbene Arbeitserlaubnisvisum erhalten. Ich habe am 9. Juli 2019 mit der Arbeit begonnen. An welchem Tag soll ich mit dem Zählen beginnen? 182 Tage?
Antwort: Der Tag, an dem Sie mit der Arbeit begonnen haben.
Frage: Ich bin ein Expat in Malaysia und wurde 2017 nach den Steuersätzen für Einwohner besteuert. Ich blieb 2018 vier Monate in Folge, gefolgt von 2017. Anfangs wurde ich als Einwohner besteuert, später wurde dies überarbeitet und ich wurde darum gebeten den gebietsfremden Prozentsatz der ausstehenden Steuern zahlen. Könnte es hier zu Fehlkalkulationen kommen?
Antwort: Am besten sehen Sie den LHDN-Beauftragten persönlich, um Ihre Unterlagen zu zeigen.
Frage: Ich arbeite in Singapur und beabsichtige, meine Ersparnisse nach meiner Pensionierung nach Malaysia zurückzubringen. Werde ich besteuert?
Antwort: Einkünfte aus Quellen außerhalb Malaysias sind steuerfrei, dies gilt also auch für Ihre Ersparnisse.
Frage: Ich bin malaysischer Staatsbürger. Ich wurde kürzlich von meinem Londoner Büro nach Singapur versetzt. Ich habe eine Eigentumswohnung in KL gekauft, während ich auf meinen Transfer gewartet habe. Ich habe im August angefangen, es zu vermieten. Bin ich steuerpflichtig?
Antwort: Jedes Einkommen ist steuerpflichtig. Sie erklären Ihre Mieteinnahmen sowie Ihre Unterhalts- und Unterhaltskosten für die Wohnung einschließlich Ihrer Zinsen für das Darlehen. Diese können den steuerpflichtigen Nettobetrag verrechnen.
Frage: Mein Gehalt wurde seit Januar 2020 um 30% abgezogen und mein Vertrag endet im November 2020. Wenn ich zurücktrete, sagen wir im Mai 2020, wird die von Januar bis April gezahlte Steuer bei der Steuerbefreiung erstattet?
Antwort: Wenn Sie beispielsweise im Mai 2020 zurücktreten, wird der für Januar bis April 2020 abgezogene Betrag nicht erstattet, wie dies für die Steuerzahlung des Steuerjahres 2020 der Fall ist.
Frage: Ich bin ein frisch gebackener thailändischer Hochschulabsolvent und habe gerade ein Stellenangebot von einem Unternehmen in Malaysia erhalten. Meine Arbeit beginnt Anfang Februar 2019. Muss ich mich für COR bewerben? Und was ist mit der Steuererklärung?
Antwort: Eine Aufenthaltsbescheinigung (COR) ist erforderlich, um Ihren Aufenthaltsstatus zu bestätigen, der für Ihre steuerlichen Zwecke verwendet wird. Malaysia hat das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Thailand geschlossen, und dieser AdR hilft Ihnen dabei, den Steuervorteil im Rahmen des DBA in Anspruch zu nehmen. Außerdem vermeiden Sie, zweimal Steuern auf Ihr Einkommen zu zahlen.
Frage: Ich habe im November 2017 in Malaysia angefangen zu arbeiten. Im April habe ich mein Einkommensteuerformular eingereicht. Wird mir für das Jahr 2018 eine Rückerstattung erstattet, nachdem ich die 182 Tage (im Juni) abgeschlossen habe? Wird mir die überschüssige Steuer, die ich vor Ablauf von 182 Tagen zahlen musste, erstattet, wenn ich nächstes Jahr mein Einkommensteuerformular einreiche?
Antwort: Was Sie im April 2018 eingereicht haben, betraf die im Jahr 2017 erzielten Einnahmen. Die Einnahmen für 2018 werden bis April 2019 beim Finanzamt eingereicht, und etwaige Überschüsse werden im folgenden Monat zurückerstattet.
Frage: Ich bin Ingenieur mit Staatsbürgerschaft in Singapur und habe an einigen Sitzungen des Projektausschusses in Malaysia teilgenommen. Ich habe meine Zeitkosten Malaysia für die Teilnahme an den Sitzungen in Rechnung gestellt. Unterliegen diese Zeitkosten der Quellensteuer von Malaysia?
Antwort: Leider unterliegen die Zeitkosten der malaysischen Quellensteuer gemäß Abschnitt 109B des ITA 1967.
Frage: Ich bin Expat und habe im Januar dieses Jahres in Malaysia angefangen zu arbeiten. Kann ich bis Juli eine Steuerrückerstattung beantragen?
Antwort: Die Steuererklärung erfolgt erst Ende April eines jeden Steuerjahres oder vor Ablauf Ihres Vertrags (um Ihr Steuerbescheinigungsschreiben zu erhalten).
Frage: Ich plane, mich als Rentner für die MM2H-Residenz zu bewerben (+50). Überprüft die malaysische Regierung aus steuerlichen Gründen die Anzahl der im Land verbliebenen Tage?
Antwort: Ich glaube, dass sie es tun.
Frage: In unserem Unternehmen gibt es einen Berater aus Singapur, der steuerlich ansässig ist. Wer soll seine Einkommenssteuern bezahlen? Das Unternehmen, das sie anstellt, oder sind sie selbst für ihre singapurische Einkommenssteuer verantwortlich? Und wie hoch ist der Prozentsatz des Abzugs für die Steuer in Singapur?
Antwort: Der Einzelne ist für seine eigene Steuer verantwortlich und da sein Einkommen von einem malaysischen Unternehmen stammt, muss er immer noch malaysische Steuern zahlen. Der Prozentsatz hängt von seinen Umständen ab und Sie können die Details aus dem Artikel erhalten.
Frage: Hallo, wenn ich vom 27. August August 2018 bis zum 27. März 2019 in Malaysia arbeite, ohne Malaysia zu verlassen, kann ich dann unter die inländische Steuer fallen? Außerdem habe ich von Januar 2017 bis Januar 2018 in Malaysia gearbeitet. Bitte helfen Sie mir bei diesem Anliegen.
Antwort: Ihr Januar 2017 bis Januar 2018 in Malaysia qualifiziert Sie bereits als Einwohner (für das Steuerjahr 2017). Ihre Beurlaubung ist jedoch zu lang, um 2018 mit 2017 zu verbinden. Ihr Aufenthalt in Malaysia für 2018 beträgt ebenfalls weniger als 182 Tage. Für das Steuerjahr 2018 sind Sie also nicht ansässig.
Frage: Wie wird das Einkommen eines ausländischen Unternehmens (das als Ausländer in Malaysia lebt) besteuert?
Antwort: Ihr Einkommen stammt von einer ausländischen Firma mit einem Büro in Malaysia und wird von dieser Firma bezahlt? Dann gilt die übliche Steuer für Expat-Entscheidungen (gemäß meinem Artikel).
Frage: Würden die Mobilisierungs- / Rückführungskosten von Expats für den Versand von Haushaltsgegenständen als Sachleistung und steuerpflichtig angesehen?
Antwort: Wenn es Teil Ihrer Zulagen ist und als Einkommen deklariert wird, ist es steuerpflichtig.
© 2014 Mazlan